FAZ, 15. März 2007
Mannheim - Ein Lehramtsbewerber, der wegen seiner politischen Aktivitäten nicht in den baden-württembergischen Schuldienst übernommen wurde, hat einen juristischen Teilsieg errungen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hob gestern die ablehnenden Bescheide des Oberschulamts auf und verpflichtete das Land Baden-Württemberg, die Sache neu zu bescheiden.
Der 36-jährige Michael Csaszkóczy hatte sich im Sommer 2002 in Heidelberg beim Oberschulamt um eine Stelle als Realschullehrer beworben. Das Amt lehnte ihn ab. Unter anderem wegen seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, die der Verfassungsschutz als linksextrem einstuft. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hatte die Auffassung des Oberschulamts zunächst bestätigt. Die Richter am VGH fanden nun aber, dass die Behörde bei ihrer ungünstigen Prognose wesentliche Beurteilungselemente - wie das Verhalten des Klägers im bereits absolvierten Vorbereitungsdienst - nicht hinreichend berücksichtigt habe. Das Land Hessen, wo sich der Realschullehrer auch für den Schuldienst bewarb, lehnte 2005 ebenfalls die Übernahme ab. Die Internationale Liga für Menschenrechte bezeichnete das Urteil als eine "schallende Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbürokratie". Zudem sei es ein Signal gegen Versuche, die Berufsverbotspraxis vergangener Jahrzehnte wiederzubeleben. Das Kultusministerium erklärte, man warte erst mal die schriftliche Urteilsbegründung ab, bevor über das weitere Vorgehen entschieden werde. AP