Berufsverbot im Verfassungsschutzbericht Der baden-württembergische Berufsverbotsfall Michael Csazkóczy wird im Verfassungsschutzbericht erwähnt, den Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) jetzt vorgestellt hat. Die Klage Csazkóczys ist zurzeit vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig, ein Urteil steht noch aus. Trotzdem wird im Verfassungsschutzbericht behauptet, der Betroffene werde „auf absehbare Zeit“ nicht zum Schuldienst zugelassen. Damit greift der Bericht einem laufenden Verfahren vor. Außerdem wird in dem Papier der Eindruck erweckt, als handele es sich um ein Berufsverbot von bundesweiter Geltung. Nachdem Csazkóczy Klage gegen das von Kultusministerin Annette Schavan (CDU) verhängte Berufsverbot eingereicht hat, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe weitere Vorwürfe erhoben. Es sieht die Verfassungsfeindlichkeit Czazkóczys nun auch durch dessen Mitgliedschaft in der „Vereinigung der Verfolgten des Nazi- Regimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ sowie der „Roten Hilfe“ bestätigt. Das baden-württembergische Kultusministerium hatte dem Realschullehrer im August 2004 die Einstellung in den Schuldienst verweigert, weil er in der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ mitarbeitet. Die GEW sieht in dem Berufsverbot eine Verletzung der Grundrechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit (s. E&W 3/2005). Quelle: E&W 7/2005 (Zeitschrift der GEW)