Darmstädter Echo, 5.9.2005
Berufsverbot für einen Pädagogen
Die Zweifel an seiner Verfassungstreue hat der Bewerber nicht ausräumen können
HEPPENHEIM. Durch eine Anordnung des hessischen Innenministeriums ist an der Martin-Buber-Schule in Heppenheim die Einstellung eines Realschullehrers aus politischen Gründen verhindert worden. Der 34 Jahre alte Pädagoge war bereits in Baden-Württemberg mit Berufsverbot belegt worden, weil er sich in der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ engagiere. Mittlerweile hat sich ein Solidaritätskomitee gebildet, das gegen das Berufsverbot protestiert. Wie es in einem Bericht dieses Komitees heißt, hatte sich der Lehrer auf die Ausschreibung einer Stelle in Heppenheim beworben. Schulleitung und das für den Kreis Bergstraße zuständige Staatliche Schulamt seien sich einig gewesen, dass er den Anforderungen unter allen Bewerbern am besten entsprach.
Am Freitag habe Rektor Peter Kühn die Weisung erhalten, den Vertrag in keinem Fall zu unterschreiben. Trotz Protesten des Schulleiters und des Personalrats sei das Schulamt bei seiner Position geblieben und habe auf die Intervention des Innenministeriums verwiesen. Damit schließe sich Hessen einer – nach den Worten der Initiative „rechtlich fragwürdigen“– Entscheidung des baden-württembergischen Kultusministeriums an, die zurzeit vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelt wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 1995 die Berufsverbotspraxis in Deutschland als menschenrechtswidrig verurteilt.
Die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) hatte die Entscheidung ihrer Schulbehörde so gerechtfertigt: „Wer Mitglied einer extremistischen Vereinigung ist und diese aktiv unterstützt, kann nicht Lehrer an öffentlichen Schulen sein“.
Die „antifaschistische Initiative“ bekenne sich zu Militanz als „legitimes Mittel im Kampf um die Befreiung“. Die Gruppierung werde vom Stuttgarter Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft.
Dieser Einschätzung schließt sich das hessische Kultusministerium an. „In den Schuldienst eingestellt werden kann nur, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“, sagte Pressesprecherin Tatjana Schruttke auf Anfrage. Im Fall des 34 Jahre alten Lehrers gebe es „berechtigte Zweifel“ an der Verfassungstreue. „Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat an der Schule nichts verloren“, sagte die Ministeriumssprecherin. Die Zweifel an seiner Verfassungstreue habe der Bewerber auch in einem vertieften Einstellungsgespräch im Oberschulamt Karlsruhe nicht ausräumen können, hatte Schavan erklärt.
Bernd Sterzelmaier