bildung und wissenschaft – Zeitschrift der GEW Baden-Württemberg 04/2009

 

Kein Betriebsunfall - Schadensersatz nach Berufsverbot für Csaszkóczy

 

Nach der Ablehnung des zivilgerichtlichen Vergleichsvor­schlages zwischen dem Kläger Michael Csaszkóczy und dem beklagten Land Baden-Würt­temberg musste am 10.3.09 im Landgericht Karlsruhe erneut verhandelt werden. Welcher ma­terielle Schaden ist dem zu Un­recht mit Berufsverbot belegten Kläger durch die fast vierjährige Zwangsstilllegung entstanden? (b&w berichtete mehrfach.) Insbesondere versuchte das Gericht herauszufinden, ob der Lehr­amtsbewerber Michael Csasz­kóczy mit vollem oder halbem Deputat eingestellt worden wäre, wie hoch also sein realer Verdienstausfall ist.

Drei Zeugen machten deutlich, das zweifellos von einem vollen Deputat ausgegangen werden muss. Aus dem derzeitigen hal­ben Deputat des Klägers dürften keine falschen Schlüsse gezogen werden - das sei die Folge des unfreiwillig verspäteten Berufs­einstiegs. Zudem vermerkt das Protokoll des damaligen Ein­stellungsgesprächs im Ober­schulamt KA nichts von einer evtl. in Betracht gezogenen Teilzeit. Der Ltd. Regierungsschul­direktor Walter (OSA bzw. RP KA) musste nach insistierenden Fragen des Gerichts schließlich die Rechtslage bestätigen, dass

jedem Bewerber auf eine Beam­tenstelle ein volles Deputat angeboten werden muss. Walter behauptete aber, dass das zum vorgesehenen Einstellungster­min Februar 2004 kaum zu rea­lisieren gewesen wäre. Daran er­innerte sich der Zeuge wesent­lich genauer als z.B. an die Dau­er oder andere Details des höchst ungewöhnlichen Ge­sprächs im Beisein eines Rechts­anwaltes und von gleich vier Vertretern der Behörde.

Der Schulleiter der Martin-Bu­ber-Haupt- und Realschule Heppenheim, Peter Kühn, be­zeugte, dass im damaligen Be­werbergespräch natürlich nur von einem vollen Deputat die Rede gewesen sei. (Csaszkóczy hatte sich notgedrungen in Hes­sen beworben, wurde aber auch dort aus politischen Gründen gestoppt.) Mit erfrischender Deutlichkeit ergänzte Kühn, dass Michael Csaszkóczy unter acht Bewerbern nicht nur der mit Abstand geeignetste war, sondern auch als „aufrechter Demokrat überzeugt habe.

Immer wieder versuchte das Ge­richt, Csaszkóczy zu einem Ver­gleich zu bewegen, wohl auch, um sich komplizierte Berech­nungen von Brutto/Netto, zum Abzug der Sozialleistungen und der Einbeziehung späterer Ruhegehaltsbezüge zu ersparen. Allein der Kläger beharrte nach der jahrelangen Sturheit und der dann folgenden Ignoranz der Schulaufsicht auf einer un­missverständlichen Rechtspre­chung. Denn das Verhalten der Behörde sei „kein Betriebsunfall gewesen, dessen Folgen man eben hinnehmen müsse.

Michael Csaszkóczy hat sein Recht couragiert, mühsam und aufwändig erstreiten müssen. Der GEW-Rechtsschutz hat ihm dabei in allen Verfahren gehol­fen. Die unzähligen Solidari­tätsaktionen, nicht zuletzt der GEW-Basis und des Vorstands, haben zur Herstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse beigetra­gen. Mit gewerkschaftlicher So­lidarität konnte gerichtlich er­zwungen werden, dass ein guter Lehrer und aufrechter Demo­krat nunmehr auch gute päda­gogische Arbeit machen kann.

 

Frank Osterlow