Nach
der Ablehnung des zivilgerichtlichen Vergleichsvorschlages zwischen dem Kläger
Michael Csaszkóczy und dem beklagten Land Baden-Württemberg musste am 10.3.09
im Landgericht Karlsruhe erneut verhandelt werden. Welcher materielle Schaden
ist dem zu Unrecht mit Berufsverbot belegten Kläger durch die fast vierjährige Zwangsstilllegung
entstanden? (b&w berichtete mehrfach.) Insbesondere versuchte das Gericht
herauszufinden, ob der Lehramtsbewerber Michael Csaszkóczy mit vollem oder
halbem Deputat eingestellt worden wäre, wie hoch also sein realer
Verdienstausfall ist.
Drei
Zeugen machten deutlich, das zweifellos von einem vollen Deputat ausgegangen
werden muss. Aus dem derzeitigen halben Deputat des Klägers dürften keine falschen Schlüsse
gezogen
werden - das sei die Folge des unfreiwillig verspäteten Berufseinstiegs. Zudem
vermerkt das Protokoll des damaligen Einstellungsgesprächs im Oberschulamt KA
nichts von einer evtl. in Betracht gezogenen Teilzeit. Der Ltd. Regierungsschuldirektor Walter (OSA
bzw. RP KA)
musste nach insistierenden Fragen des Gerichts schließlich die Rechtslage
bestätigen, dass
jedem
Bewerber auf eine Beamtenstelle ein volles Deputat angeboten werden muss.
Walter behauptete aber, dass das zum vorgesehenen Einstellungstermin Februar
2004 kaum zu realisieren gewesen wäre. Daran erinnerte sich der Zeuge wesentlich genauer als
z.B. an die Dauer oder andere Details des höchst ungewöhnlichen Gesprächs im Beisein eines
Rechtsanwaltes
und von gleich vier Vertretern der Behörde.
Der
Schulleiter der Martin-Buber-Haupt- und Realschule Heppenheim, Peter Kühn, bezeugte,
dass im damaligen Bewerbergespräch natürlich nur von einem vollen Deputat die
Rede gewesen sei. (Csaszkóczy hatte sich notgedrungen in Hessen beworben,
wurde aber auch dort aus politischen Gründen gestoppt.) Mit erfrischender
Deutlichkeit ergänzte Kühn, dass Michael Csaszkóczy unter acht Bewerbern nicht
nur der mit Abstand geeignetste war, sondern auch als „aufrechter Demokrat”
überzeugt habe.
Immer
wieder versuchte das Gericht, Csaszkóczy zu einem Vergleich zu bewegen, wohl
auch, um sich komplizierte Berechnungen von Brutto/Netto, zum Abzug der
Sozialleistungen und der Einbeziehung späterer Ruhegehaltsbezüge zu ersparen.
Allein der Kläger beharrte nach der jahrelangen Sturheit und der dann folgenden
Ignoranz der Schulaufsicht auf einer unmissverständlichen Rechtsprechung.
Denn das Verhalten der Behörde sei „kein Betriebsunfall gewesen”,
dessen Folgen man eben hinnehmen müsse.
Michael
Csaszkóczy hat sein Recht couragiert, mühsam und aufwändig erstreiten müssen. Der GEW-Rechtsschutz hat
ihm dabei in
allen Verfahren geholfen. Die unzähligen Solidaritätsaktionen, nicht zuletzt
der GEW-Basis und des Vorstands, haben zur Herstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse
beigetragen.
Mit gewerkschaftlicher Solidarität konnte gerichtlich erzwungen werden, dass ein
guter Lehrer
und aufrechter Demokrat nunmehr auch gute pädagogische Arbeit machen kann.
Frank Osterlow