taz, 28.07.2012

 

Lehrer in Baden-W�rttemberg

 

Geheimdienst findet Gericht belanglos

 

Ein Lehrer klagt erfolgreich gegen sein Berufsverbot. Der Verfassungsschutz beobachtet ihn trotzdem weiter. Angeblich werde er von Linksextremen unterst�tzt.

von Bernd Kramer

 

BERLIN taz | Michael Csaszk�czy hat lange daf�r gek�mpft, Deutsch, Geschichte und Kunst an einer Realschule bei Karlsruhe unterrichten zu d�rfen. Vor acht Jahren verweigerte ihm das Land Baden-W�rttemberg den Eintritt in den Schuldienst � weil sich Csaszk�czy in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg engagierte, hatte das Kultusministerium Zweifel an seiner Verfassungstreue angemeldet.

 

Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen: Es war das erste Mal seit langem, dass ein Lehrer in Deutschland wegen seiner politischen Haltung mit einem Berufsverbot belegt wurde. Der �Radikalenerlass� galt eigentlich als l�ngst eingemottet.

 

Csaszk�czy klagte. Und hatte Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hob das Berufsverbot 2007 endg�ltig auf, das Land musste Csaszk�czy einstellen. Mehr noch: Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Baden-W�rttemberg vor zwei Jahren sogar dazu, Csaszk�czy 32.777 Euro Schadenersatz zu zahlen.

 

�Meine politische Haltung hat f�r meinen Beruf als Lehrer noch nie eine Rolle gespielt�, sagt Csaszk�czy. Man k�nnte meinen, damit w�re der Fall erledigt.

Trotzdem beobachtet der Verfassungsschutz den Realschullehrer weiterhin. �Das ist eine vehemente Beeintr�chtigung meines Lebens�, sagt Csaszk�czy. �Es ist nicht sch�n, mit dem Gef�hl zu leben, dass Spitzel auf einen angesetzt sind oder Telefonate abgeh�rt werden k�nnen.�

 

Verfassungsschutz will Daten nicht l�schen

 

Wie weit die Observation reicht, wei� der Realschullehrer nicht. Auf Antrag lie� das Bundesamt f�r Verfassungsschutz ihn ausdr�cklich nur einen Teil der gespeicherten Informationen einsehen. Die Liste, die das Bundesamt f�r Verfassungsschutz �ber den Lehrer angefertigt hat, enth�lt unter anderem Angaben �ber Demonstrationen und Veranstaltungen, an denen Csaszk�czy teilnahm. Eine L�schung der Eintr�ge und ein Ende der Datensammlung verweigerte das Bundesamt f�r Verfassungsschutz.

 

Csaszk�czy klagt daher jetzt vor dem Verwaltungsgericht K�ln gegen die Beobachtung. Gegen�ber der taz will sich das Bundesamt f�r Verfassungsschutz nicht zum Fall �u�ern. Die Prozessgruppe, die Csaszk�czys Rechtsstreit unterst�tzt, hat jedoch Teile der Klageerwiderung im Internet ver�ffentlicht.

Darin schreibt die Beh�rde, die Gerichtsentscheidung zu Csaszk�czys Verfassungstreue, h�tte �keine Pr�judizwirkung auf die verfassungsrechtlich zul�ssige Beobachtung�. Im Klartext hei�t das: Was ein Gericht sagt, ist f�r die Arbeit des Geheimdienstes belanglos.

 

�Dar�ber hinaus lagen dem VGH nicht alle dem BfV vorliegenden Erkenntnisse vor.� Sonst h�tte es wom�glich anders entschieden. F�r Csaszk�czy klingt das wie eine Drohung: Es sei, sagt er, als h�nge das Damoklesschwert eines Berufsverbots immer noch �ber ihm � trotz der Entscheidung des Gerichts.

Verd�chtig scheint sich Csaszk�czy aus Sicht der Verfassungssch�tzer allerdings auch mit seinen Klagen gemacht zu haben. Denn diese seien ��berwiegend von linksextremistischen Organisationen kampagnenartig begleitet� worden.

 

Interessant ist, wer dabei alles ins Visier des Verfassungsschutzes geraten ist: So listet der Geheimdienst auch eine Kundgebung der Gewerkschaft f�r Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Karlsruhe aus dem Jahr 2006, die sich f�r Csaszk�czy einsetzte. Bisher war die Lehrergewerkschaft nicht durch Umsturzpl�ne aufgefallen.