Ein Lehrer klagt erfolgreich gegen sein Berufsverbot. Der Verfassungsschutz beobachtet ihn trotzdem weiter. Angeblich werde er von Linksextremen unterst�tzt.
BERLIN
taz | Michael Csaszk�czy hat lange daf�r gek�mpft, Deutsch, Geschichte
und Kunst an einer Realschule bei Karlsruhe unterrichten zu d�rfen. Vor acht
Jahren verweigerte ihm das Land Baden-W�rttemberg den Eintritt in den
Schuldienst � weil sich Csaszk�czy in der Antifaschistischen Initiative
Heidelberg engagierte, hatte das Kultusministerium Zweifel an seiner
Verfassungstreue angemeldet.
Der
Fall machte bundesweit Schlagzeilen: Es war das erste Mal seit langem, dass ein
Lehrer in Deutschland wegen seiner politischen Haltung mit einem Berufsverbot
belegt wurde. Der �Radikalenerlass� galt eigentlich als l�ngst eingemottet.
Csaszk�czy
klagte. Und hatte Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hob das
Berufsverbot 2007 endg�ltig auf, das Land musste Csaszk�czy einstellen. Mehr
noch: Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Baden-W�rttemberg vor zwei Jahren
sogar dazu, Csaszk�czy 32.777 Euro Schadenersatz zu zahlen.
�Meine
politische Haltung hat f�r meinen Beruf als Lehrer noch nie eine Rolle gespielt�,
sagt Csaszk�czy. Man k�nnte meinen, damit w�re der Fall erledigt.
Trotzdem
beobachtet der Verfassungsschutz den Realschullehrer weiterhin. �Das ist eine
vehemente Beeintr�chtigung meines Lebens�, sagt Csaszk�czy. �Es ist nicht
sch�n, mit dem Gef�hl zu leben, dass Spitzel auf einen angesetzt sind oder
Telefonate abgeh�rt werden k�nnen.�
Verfassungsschutz
will Daten nicht l�schen
Wie
weit die Observation reicht, wei� der Realschullehrer nicht. Auf Antrag lie�
das Bundesamt f�r Verfassungsschutz ihn ausdr�cklich nur einen Teil der
gespeicherten Informationen einsehen. Die Liste, die das Bundesamt f�r
Verfassungsschutz �ber den Lehrer angefertigt hat, enth�lt unter anderem
Angaben �ber Demonstrationen und Veranstaltungen, an denen Csaszk�czy teilnahm.
Eine L�schung der Eintr�ge und ein Ende der Datensammlung verweigerte das
Bundesamt f�r Verfassungsschutz.
Csaszk�czy
klagt daher jetzt vor dem Verwaltungsgericht K�ln gegen die Beobachtung.
Gegen�ber der taz will sich das Bundesamt f�r Verfassungsschutz nicht
zum Fall �u�ern. Die Prozessgruppe, die Csaszk�czys Rechtsstreit unterst�tzt,
hat jedoch Teile der Klageerwiderung im Internet ver�ffentlicht.
Darin
schreibt die Beh�rde, die Gerichtsentscheidung zu Csaszk�czys Verfassungstreue,
h�tte �keine Pr�judizwirkung auf die verfassungsrechtlich zul�ssige
Beobachtung�. Im Klartext hei�t das: Was ein Gericht sagt, ist f�r die Arbeit
des Geheimdienstes belanglos.
�Dar�ber
hinaus lagen dem VGH nicht alle dem BfV vorliegenden Erkenntnisse vor.� Sonst
h�tte es wom�glich anders entschieden. F�r Csaszk�czy klingt das wie eine
Drohung: Es sei, sagt er, als h�nge das Damoklesschwert eines Berufsverbots
immer noch �ber ihm � trotz der Entscheidung des Gerichts.
Verd�chtig
scheint sich Csaszk�czy aus Sicht der Verfassungssch�tzer allerdings auch mit
seinen Klagen gemacht zu haben. Denn diese seien ��berwiegend von
linksextremistischen Organisationen kampagnenartig begleitet� worden.
Interessant ist, wer dabei alles ins Visier des Verfassungsschutzes
geraten ist: So listet der Geheimdienst auch eine Kundgebung der Gewerkschaft
f�r Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Karlsruhe aus dem Jahr 2006, die sich
f�r Csaszk�czy einsetzte. Bisher war die Lehrergewerkschaft nicht durch
Umsturzpl�ne aufgefallen.