Verfassungsschutz bespitzelt und verfolgt weiterhin zu Unrecht mit Berufsverbot belegten Heidelberger Lehrer


Klage gegen den VS vor dem Verwaltungsgericht Köln

 

Der Heidelberger Lehrer Michael Csaszkòczy, der in den Jahren 2004-2007 mit Berufsverbot belegt worden war, hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz erhoben.

Angebliche „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzes, beispielsweise über Teilnahme an Demonstrationen, waren die Grundlage für das Berufsverbot, das vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim letztinstanzlich als grundrechtswidrig erklärt wurde. Der VGH hatte damals in seiner Urteilsbegründung wörtlich geschrieben, er könne nicht nachvollziehen, dass „Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen, die ersichtlich ebenso vom Grundgesetz gedeckt ist wie die freie Meinungsäußerung, überhaupt erwähnt wird“. Die Landesregierung Baden-Württemberg stellte Csaszkóczy dann 2008 als Lehrer ein.

 

Sowohl das Landesamt wie das Bundesamt für Verfassungsschutz lehnen es trotz dieses eindeutigen Urteils ab, die inkriminierten Daten zu löschen oder Csaszkóczy auch nur vollständigen Einblick in die über ihn gesammelten Daten zu gewähren. Stattdessen erklärt der Verfassungsschutz, dass er zu seiner „Aufgabenwahrung“ Csaszkóczy auch weiterhin beobachten müsse. Insbesondere, dass dieser sich gegen das Berufsverbot gewehrt habe und sich weiterhin gegen Berufsverbote einsetze, sei ein Anhaltspunkt für seine Verfassungsfeindlichkeit. Damit wird der Kampf gegen eine gerichtlich festgestellte Grundrechtsverletzung selbst wiederum zum Beleg für eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit gemacht.  

 

Damit erheben sich das Landesamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Einschätzungen und Entscheidungen der Landesregierung wie auch der Gerichte.

Der Fall offenbart eine Seite, ohne die das angebliche „Versagen“ des Inlandsgeheimdienstes in der NSU-Affäre nicht zu verstehen ist.

Während Informationen über mordende Neonazis geschreddert werden, sind offensichtlich genügend Kapazitäten frei, um unbequeme Linke bis ins kleinste Detail ihrer Biographie auszuforschen. Dass diese Ausforschung auch noch ausdrücklich mit dem Engagement in der antifaschistischen Bewegung begründet wird, kann angesichts der politischen Ausrichtung des Verfassungsschutzes kaum noch verwundern, bleibt aber dennoch ein Skandal. Der Verfassungsschutz hat seit seiner Existenz eine massive Politik zur Überwachung, Einschüchterung und Bekämpfung kritischer linker Opposition betrieben und beharrt darauf, sie weiter zu betreiben.

 

Ziel der Klage Csaszkóczys ist die vollständige Einsicht in die gespeicherten Daten und ihre anschließende Löschung.

 

Details der juristischen Auseinandersetzung finden Sie unter www.gegen-berufsverbote.de

Dort finden Sie auch Informationen zu dem zugrundeliegenden Berufsverbotsfall.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch Kontakt zu Michael Csaszkóczy oder seinem Anwalt Martin Heiming.

 

Für die Prozessgruppe

 

Carmen Hofmeister