In einem Schreiben vom 21. September 2010 erklärt das Landesamt für
Verfassungsschutz Baden-Württemberg, die vom Verwaltungsgerichtshof als
irrelevant monierten Daten weiterhin zu speichern. Darüber hinaus werden eine
ganze Reihe weiterer "Erkenntnisse" angeführt, die in erster Linie
belegen, dass sich Csaszkóczy gegen das grundrechtswidrige Berufsverbot gewehrt
hat -- sehr verdächtig...
Im Wesentlichen verweigert der Geheimdienst aber die Herausgabe seiner
Daten und möchte dafür nicht einmal eine Begründung abgeben.
Sehr
geehrter Herr Csaszkóczy,
auf
Ihr Auskunftsersuchen vom 6. Mai 2010 darf ich Ihnen mitteilen, dass beim
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV), soweit
feststellbar, folgende Erkenntnisse vorliegen:
(Wer, wenn nicht das Landesamt
selbst, sollte feststellen können, ob dort Daten gespeichert sind?)
[...]
Sie sind hier seit den 90iger Jahren bekannt. Seit dieser Zeit nahmen Sie
regelmäßig an Veranstaltungen und demonstrativen Aktionen linksextremistischer
und linksextremistisch beeinflusster Organisationen zu Themen wie
"Antifaschismus", "Antirepression", "Antirassismus",
"Antimilitarismus" und "Erhalt autonomer Zentren" teil
Ferner
sind Sie als Mitglied der linksextremistischen Organisationen "Rote Hilfe
e.V." (RH) und "Antifaschistische Initiative Heidelberg" (AIHD)
bekannt.
Im
Mai 2002 erhielten Sie zuletzt Auskunft über die beim LfV über Sie bisher
gespeicherten Daten.
Die von Ihnen angesprochenen, im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 14. März 2007, Az.:4 S 1805/06) benannten Erkenntnisse zu Ihrer Person sind weiterhin hier gespeichert.
In
der letzten Zeit sind über Ihre Person insbesondere folgende Erkenntnisse angefallen:
Sie
sind in der Broschüre der linksextremistisch beeinflussten "Vereinigung
der Verfolgen des Naziregimes -- Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten"
(VVN-BdA) Kreisvereinigung Heidelberg über die Geschichte der Mannheimer Lechleiter-Widerstandsgruppe
(2. überarbeitete Ausgabe 2005) als Mitverfasser genannt.
Sie
wurden am 9. Juli 2006 in der räumlichen Nähe eines in der
Rudolf-Diesel-Straße 10 in 69115 Heidelberg besetzten Gebäudes festgestellt.
Sie
übermittelten an die linksextremistisch beeinflussten "Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes -- Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten"
(VVN-BdA) eine am 23. März 2007 verfasste Erklärung ("Danke für eure
Solidarität"), welche in den "Antifa Nachrichten, Nummer 1, Mai
2007" neben dem Beitrag "Erfolg der Solidarität: Neuauflage der Berufsverbote
gescheitert!" veröffentlicht wurde.
Sie
waren Unterzeichner einer überregionalen Unterschriftenaktion des
"Solidaritätskomitees gegen Berufsverbote" aus dem Jahr 2007 unter
dem Slogan "10000 Stimmen gegen Berufsverbote".
Sie
haben in den "Antifa Nachrichten, Nummer 3, Oktober 2007"; einen Artikel
mit dem Titel "Ein großartiger Sieg gegen Berufsverbote" veröffentlicht.
Laut
einem Bericht auf der Internetseite "de.indymedia.org" vom 6. November
2007 haben Sie als Angehöriger der linksextremistischen Antifaschistischen
Initiative Heidelberg" (AIHD) bei der alljährlichen "Gedenkfeier für
die Opfer des Faschismus", die am 1. November 2007 u.a. von
linksextremistischen und linksextremistisch beeinflussten Organisationen
durchgeführt wurde, die Hauptrede auf dem Heidelberger Bergfriedhof gehalten. (Es handelt sich um die alljährlich stattfindende Gedenkfeier
an den Gräbern der ermordeten WiderstandskämpferInnen, die vom DGB gemeinsam
mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes organisiert wird.)
Am 12. Januar 2008 übermittelten Sie beim "13. Antifaschistischen Jugendtreffen der VVN-BdA" in Berlin die Grüße für den Bundesvorstand der linksextremistischen "Roten Hilfe e.V." und warnten dabei vor den Folgen der Kriminalisierung des "antifaschistischen Widerstands".
Laut
dem Artikel "Gedenkfeier in Heidelberg: Zusammenarbeit gegen rechts, gegen
Krieg, für die Demokratie" aus den "Antifa Nachrichten, Nummer 4,
Dezember 2008" haben Sie am 1. November 2008 auf dem Heidelberger Bergfriedhof
bei der "Gedenkfeier für die Opfer des Faschismus" als Angehöriger
der linksextremistischen "Antifaschistischen Initiative Heidelberg"
(AIHD) ein Grußwort übermittelt. An der Veranstaltung nahmen Angehörige
linksextremistischer und linksextremistisch beeinflusster Organisationen teil. (s.o.)
Sie
haben als Versammlungsleiter am 18. Dezember 2009 bei der Stadtverwaltung
Heidelberg eine Demonstration unter dem Motto "Solidarität mit Mumia
Abu-Jamal - Weltweit gegen die Todesstrafe" für den 30. Januar 2010
angemeldet.
Sie
haben für den 4. Juni 2010 eine Kundgebung unter dem Motto "Gegen
reaktionäre Männerbünde! 200 Jahre Corps Suevia sind genug." auf dem
Heidelberger Marktplatz angemeldet. Dort hielten Sie einen Redebeitrag und
beendeten anschließend die Kundgebung.
Weitere
Auskünfte können Ihnen nicht erteilt werden. Eine Begründung hierfür unterbleibt
gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 LVSG.
Da die zu Ihrer Person beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherten Daten weiterhin für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind, kann Ihrem Antrag auf Löschung der Daten nicht, entsprochen werden.
In § 13 Absatz 3 Satz 1 LVSG heißt es: "Die Ablehnung der
Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der
Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung
sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der
Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf
hinzuweisen, dass er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden
kann."
Aufgabe des Verfassungsschutzes sind laut § 1 Absatz 3 Satz 1 LVSG
der "Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes
und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder." Die
angeführten Tatsachen gefährden also offenkundig die Grundlagen unseres Staates
sowie die Sicherheit der BRD.
Hinsichtlich
Ihres Auskunftsersuchens können Sie sich auch an den Landesbeauftragten für den
Datenschutz (Urbanstraße 32, 70182 Stuttgart) wenden.
Mit
freundlichen Grüßen